Das Zivilrecht umfasst das materielle Privatrecht im weitesten Sinne, regelt also u.a. das Verhältnis von Bürgern untereinander. Alle Rechtsnormen, die zur Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, gehören ebenso hierher. Dies sind insbesondere die Vorschriften des Zivilprozess- und Gerichtsverfahrensrechts.
Das Zivilrecht umfasst daher alle Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, unabhängig davon, ob diese wirklich Privatpersonen oder aber Gesellschaften sind. Das Zivilrecht kann ohne profunde Kenntnisse des Prozessrechts für den Mandanten nicht durchgesetzt werden.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schwab und Rechtsanwalt Reiff.