Das Handelsrecht umfasst das Sonderrecht der Kaufleute, es ist hauptsächlich im Handelsgesetzbuch geregelt. Hierher gehört auch das Recht der Handelsvertreter. Das Handelsrecht ist als Sonderprivatrecht der Kaufleute nicht in sich abgeschlossen. Es steht neben dem bürgerlichen Recht, das es ergänzt und modifiziert.
Auch die verschiedenen Formen des Transportrechts gehören im weitesten Sinne zum Handelsrecht, etwa die Kommission, die Spedition u.a.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schwab.