Das (private) Bau- und Architektenrechts umfasst das Bauvertragsrecht, also das Recht über Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über Bauleistungen, sowie die Rechtsbeziehungen von Architekten und Ingenieuren zu ihren Auftraggebern und umgekehrt. Sozusagen alles rund um einen Bau, sei dies Neubau, Umbau, Renovierung oder Abriss mit allen Problemen, die dabei auftreten können: Mängel, Zahlungsunfähigkeit, Zeitüberschreitungen usw...
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schwab.