Bankrecht.
Das Bankrecht umfasst im deutschen Recht die Rechtsverhältnisse von und zu Kreditinstituten, insbesondere in Bezug auf einzelne Bank- und Kreditgeschäfte. Das Kreditrecht, das Recht der Banksicherheiten, des Zahlungsverkehrs und der Einfluss von Scheck und Wechsel gehören ebenso hierher, wie die Anlage in Bankprodukten, die Beratung durch Anlageberater u.v.m. Eben alles, was die Beziehung einer Bank zu ihrem Kunden und umgekehrt betrifft.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schwab.
Kapitalmarktrecht.
Das Kapitalmarktrecht stellt wiederum das Recht der Anlageinstrumente dar. Diese können in einer Vielzahl von Erscheinungsformen auftreten: Anleihen, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds, Optionen, Derivate, Mischformen und natürlich Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsanlagen, Flugzeugfonds. Zu Streitigkeiten kommt es meist, wenn die Kapitalanlage für den Anleger nicht das erbringt, was er sich versprochen oder was ihm zugesagt worden ist.
Eng verzahnt ist das Kapitalmarktrecht mit dem Bankrecht, wenn Anlageberater für eine Bank tätig werden.
Zum Kapitalmarktrecht gehören das Aktienrecht, das Wertpapierrecht, das Börsenrecht, das Depotgesetz, das Investmentgesetz, das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Wertpapierprospektgesetz, das Verkaufsprospektgesetz u.v.m.
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