Das Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes gegründet werden, sei dies in Form der Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft u.a.) oder der Körperschaften (eingetragene Vereine und Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften - haftungsbeschränkt, Aktiengesellschaften, der Genossenschaften u.a.). Oftmals gibt es Mischformen.
Streitigkeiten treten auf vielfältigen Ebenen auf, sei dies zwischen den Gesellschaftern selbst, den Geschäftsführern und den Gesellschaftern, Geschäftsführern untereinander und vielen mehr.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schwab.