Auch ein Unternehmer, sei er Einzelkaufmann, Gesellschafter und/oder Geschäftsführer muss früher oder später "sein" oder "ihr" Unternehmen in fremde Hände übergeben. Wenn dies in der Familie gelingt, umso besser, aber auch die Unternehmensnachfolge durch Dritte gehört hierher. Die Unternehmensnachfolge will sorgfältig vorbereitet und überlegt sein. Vertragliche Vereinbarungen müssen sorgfältig formuliert und ausgehandelt werden, um später Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schwab.