Ein Rechtsanwalt benötigt, um zugelassen zu werden, die "Befähigung zum Richteramt", also das 2. Staatsexamen. Die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten ist in allen drei Säulen der Justiz gleich. Ein Rechtsanwalt sollte- wie ein Richter - nach seiner Ausbildung "alles" können. Es ist unmöglich, alle Rechtsgebiete abzudecken. Eine Spezialisierung ist in der heutigen Rechtslandschaft unabdingbar. Diese kann durch einen Fachanwaltstitel nachgewiesen werden, weiterhin hat jeder Rechtsanwalt Schwerpunkte, in denen er im Allgemeinen tätig ist.
Rechtsanwalt Dr. Schwab ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.