Das Strafrecht umfasst Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis.
Der Staatsanwalt versucht vor den Strafgerichten eine Verurteilung des Straftäters oder der Straftäterin zu erreichen, die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Strafverteidiger ist auf Freispruch des Mandanten, eine Einstellung des Verfahrens oder - falls sich dies nicht vermeiden lässt - darauf gerichtet, dass der eigene Mandant eine möglichst geringe Strafe erhält. Auch die Vertretung von Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gehört hierher.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Reiff.