Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer, es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen der unselbständig eine abhängige Erwerbstätigkeit ausübenden Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen. Streitigkeiten werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. Es muß aber nicht zu einer Arbeitsgerichtsstreitigkeit kommen. Oftmals kann eine Streitigkeit außergerichtlich vermieden werden, durch entsprechende Vertragsgestaltung, Einbeziehung des Betriebsrates, der Personalabteilung. Viele Auseinandersetzungen lassen sich durch gütliche Regelungen vermeiden.
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